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Köterlogie. Hunde verstehen. Erziehen. Trainieren.
Sachkunde

Sachkunde und Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW

Als anerkannte Sachverständige nehme ich in Lohmar Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden (§ 11) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10) ab und führe Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen durch.

Ein Rottweiler mit türkisfarbenem Halsband sitzt neben einem Menschen, der seine Leine hält

Anerkannte Sachverständige nach LHundG NRW

Als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW bin ich berechtigt, die Sachkunde für § 10 und § 11 zu bescheinigen sowie Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen durchzuführen.

Gesetzlich geregelte und neutrale Prüfung

Sachkunde- und Verhaltensprüfungen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben des LHundG NRW. Im Mittelpunkt steht eine sorgfältige, fachlich fundierte und nachvollziehbare Prüfung.

Sachkundeprüfung nach LHundG NRW

Wer einen großen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse hält, muss nach dem Landeshundegesetz NRW die erforderliche Sachkunde nachweisen. Die Sachkundeprüfung überprüft das Wissen rund um Hundeverhalten, Haltung, Erziehung, das Erkennen von Gefahrensituationen sowie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.

  • Große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW

    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen.

  • Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW

    Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Als anerkannte Sachverständige nach LHundG NRW darf ich die Sachkundeprüfung für Halter von Hunden gemäß § 10 und § 11 abnehmen und die entsprechende Sachkundebescheinigung ausstellen.

  • Dauer: 30 bis 60 Minuten
  • Investition: 55 €

Verhaltensprüfung nach LHundG NRW

Für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW gelten grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht. Durch eine erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung kann eine Befreiung von der Leinen- und/oder Maulkorbpflicht beantragt werden.

Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

In der praktischen Prüfung wird das Verhalten des Hundes in verschiedenen alltagsnahen Situationen gegenüber Menschen, anderen Hunden und Umweltreizen beurteilt. Ziel ist festzustellen, ob der Hund sicher geführt werden kann und keine übersteigerten aggressiven Reaktionen zeigt.

Als anerkannte Sachverständige darf ich diese Verhaltensprüfung für Hunde gemäß § 10 LHundG NRW durchführen.

Wichtig: Für gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW gelten andere Bestimmungen. Dazu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen und Hunde, die aufgrund eines Vorfalls behördlich als gefährlich eingestuft wurden. Die Sachkundeprüfung und die Verhaltensprüfung für diese Hunde ist dem amtlichen Tierarzt vorbehalten.

Sachverständigentätigkeit und Coaching sind getrennt

Die Tätigkeit als Sachverständige ist gesetzlich geregelt und klar von meiner Arbeit als Hundetrainerin und Beziehungscoach zu unterscheiden. Während Sachkunde- und Verhaltensprüfungen gesetzliche Anforderungen erfüllen, unterstütze ich Mensch-Hund-Teams im Coaching dabei, Verhalten zu verstehen und nachhaltige Veränderungen im Alltag zu erreichen.

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